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Doppelbesteuerung | Nutzungsüberlassung als vGA
Die Gründung einer AG nach schweizerischem Recht allein zum Zwecke des Eigentumserwerbs in der Schweiz führt zu vGA, wenn die Überlassung des der AG gehörenden Ferienhauses an den Gesellschafter ohne Entrichtung eines Mietzinses erfolgt. Die vom Gesellschafter an die AG gezahlten Aufwendungen für das Ferienhaus sind keine WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Niedersächs. , EFG 2004, S. 124). • Hinweis: Der Kl. war Alleinaktionär einer nach schweizerischem Recht errichteten AG mit Sitz in der Schweiz. Die AG war Eigentümerin eines Feriendomizils, welches der Kl. und seine Familie im Streitjahr unentgeltlich nutzten. Hintergrund war wohl, dass zum Zeitpunkt der Gründung der AG (1965) Ausländer in der Schweiz kein Eigentum an Grundstücken erwerbe...BStBl II 2002, S. 861