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BFH 02.12.2003 VII R 17/03, NWB 11/2004 S. 85

Zollrecht | vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren (Art. 203, 213 ZK)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Sind mehrere Personen als Gesamtschuldner zur Erfüllung einer Zollschuld verpflichtet, liegt die Frage, gegen welchen Gesamtschuldner die Abgaben festgesetzt werden, im pflichtgemäßen Ermessen des HZA. (2) Im Fall einer vorsätzlich begangenen Steuerstraftat ist das Auswahlermessen des HZA in der Weise vorgeprägt, dass die Abgaben gegen den Steuerstraftäter festzusetzen sind und dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensbetätigung nicht bedarf. Mit dem Hinweis im Steuerbescheid auf weitere Gesamtschuldner wird in einem solchen Fall in ausreichender Weise deutlich gemacht, dass das HZA erkannt hat, dass ein Auswahlermessen auszuüben war. (3) Haben sich mehrere Gesamtschuldner einer vorsätzlic...