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Einkommensteuer | Vereinbarung einer Sofortrente mit betrügerischen Vertragspartnern (§ 9 EStG)
Ein Stpfl., der sich mit einem betrügerischen Vertragspartner über die Zahlung einer kreditfinanzierten Sofortrente verständigt, kann die ihm entstehenden Schuldzinsen bei Scheitern des Gesamtplans möglicherweise als WK geltend machen. Allerdings hat das , EFG 2000 S. 924) entschieden, dass Aufwendungen zur Kreditfinanzierung einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit sofort beginnender Rentenzahlung im sog. „Verbund-Renten-Plan„ Anschaffungskosten des Rentenstammrechts darstellen und mithin ein Abzug der Schuldzinsen als WK bei den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 1 EStG deshalb nicht in Betracht komme ().