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Neue Wohnflächenberechnung und Aufstellung von Betriebskosten im Mietrecht
I. Einführung
Zum ist die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen v. in Kraft getreten (BGBl 2003 I S. 2346). Die VO enthält in Art. 1 die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) sowie in Art. 2 die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV). Die Verordnungen ersetzen die Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung zu den Betriebskosten (§ 27 II. BV nebst Anlage 3) und regeln die Wohnflächenberechnung (§§ 42–44 II. BV) neu.
Die BetrKV ist gleichermaßen für frei finanzierten wie geförderten Wohnraum anwendbar. Die WoFlV findet unmittelbar für Wohnraum Anwendung, der nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert wird (§ 1 WoFG). Für frei finanzierten Wohnraum sieht die WoFlV keine ausdrückliche Anwendbarkeit vor. Da jedoch abgesehen von der DIN 277 und der zurückgezogenen, aber immer noch angewandten DIN 283 anderweitige gültige Regelungen für eine Wohnflächenberechnung nicht existieren und nunmehr § 3 Abs. 1 WoFlV vorsieht, dass die Grundfläche nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen ermittelt wird, ist davon auszugehen, dass die WoFlV über diese Methode auch für frei finanzierten Wohnraum Anwendung finden wird.
II. Berechnung der Wohnfläche
1. Änderungen aufgrund der Wohnflächenverordnung
Aus der neuen WoFlV ergibt sich gegenüber den bis anzuwende...