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Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern
Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, „Fusionen„ von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in den neuen Ländern einschließlich Berlin von der Grunderwerbsteuer freizustellen, wenn die Verschmelzung oder Spaltung nach dem und vor dem erfolgt. Hintergrund des auf eine Initiative des Bundesrates zurückgehenden Gesetzes ist, dass bei Umstrukturierung in Form von Fusionen bei den Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften Grunderwerbsteuer in nicht unerheblicher Höhe anfällt, weil nahezu deren gesamtes Vermögen aus Grundbesitz besteht. Die genannten Wohnungsunternehmen können die Grunderwerbsteuer vielfach wegen Unterkapitalisierung nicht aufbringen. Leerstandsbedingte Insolvenzen der Wohnungsunternehmen würden zu einer unerwünschten Beeinflussung der Mieten und Immobilienpreise führen und den geplanten Stadtumbau ins Stocken bringen. Eine betriebswirtschaftlich tragfähige Unternehmensgröße kann gerade durch Fusionen von kleinen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften erreicht werden. Um Miss...