OFD Berlin - St 128 - S 2532 - 4/96 St 128 - S 2303 - 5/91

§ 50a EStG; Steuerabzug;
Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Haftungs- oder Nachforderungsbescheid;
Bereitstellung von PC-Vorlagen

1. Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Haftungs- oder Nachforderungsbescheid

Bei den Abzugsteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Abzugsteuer nach § 50a EStG), war die Frage nach der Art des Verwaltungsaktes, mit dem der Abzugsverpflichtete in den Fällen in Anspruch genommen werden konnte, in denen er seiner Anmeldeverpflichtung nicht nachgekommen ist, strittig. In Bezug auf die Kapitalertragsteuer hat der in BStBl 2001 II S. 67 entschieden, dass der Abzugsverpflichtete, der keine Anmeldung zur Kapitalertragsteuer abgegeben hat, vom Finanzamt durch einen Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen werden könne.

Der Abzugsverpflichtete wird vom BFH als Entrichtungssteuerschuldner bezeichnet, dessen Entrichtungssteuerschuld durch einen Nachforderungsbescheid festgesetzt werden kann. Daneben bestehe die Möglichkeit, den Abzugsverpflichteten nach § 44 Abs. 5 EStG als Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen. Der Verwaltung wird insoweit ein Wahlrecht eingeräumt. Hinweise, welche Kriterien bei der Ausübung dieses Wahlrechts zu berücksichtigen sind, enthält die Entscheidung nicht. Die Ausführungen des BFH zur Inanspruchnahme des Abzugsverpflichteten gelten wegen der insoweit vergleichbaren gesetzlichen Regelungen auch für die Abzugsverpflichtung nach § 50a EStG.

Im Hinblick auf anhängige Revisionsverfahren im Bereich des Lohnsteuerabzugs ist jedoch, vom Erlass eines Nachforderungsbescheides gegenüber dem Abzugsverpflichteten nach § 50a Abs. 5 EStG nur dann Gebrauch zu machen, wenn sich die im Haftungsverfahren erforderliche Ermessensausübung als problematisch darstellt. Der Erlass von Nachforderungsbescheiden gegenüber dem Entrichtungssteuerschuldner allein zur Vermeidung der Festsetzungsverjährung (wegen § 191 Abs. 5 i.V.m. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO) ist angesichts der BFH-Entscheidung vom , Az. I R 10/02, DB 2003 S. 1608, DStR 2003 S. 1293, entbehrlich geworden. Das entgegenstehende , BStBl 1997 I S. 414, wurde mit aufgehoben.

2. PC-Vorlagen

Ab sofort stehen in der Rubrik Einkommensteuer PC-Vorlagen zur Fertigung von Haftungsbescheiden bzw. Nachforderungsbescheiden in Fällen des Steuerabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a EStG einschließlich eines Anschreibens an den Vergütungsschuldner zur Verfügung.

Die PC-Vorlagen sehen zunächst die Ausfertigung einer Verfügung für die Steuerakten vor, deren Text dann automatisch in die Originalausfertigung des Bescheids bzw. des Anschreibens übernommen wird. Bei der Arbeit mit den PC-Vorlagen ist außerdem Folgendes zu beachten:

  • Platzhalter kennzeichnen Textpassagen, die personell zu ergänzen sind.

  • Gelbe Notizzeichen weisen auf Textpassagen hin, die ggf. einzelfallabhängig anzupassen sind.

  • Einige Textpassagen stehen zur bedarfsweisen Auswahl zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt über das Setzen von Häkchen in den entsprechenden Markierfeldern (). Abgewählte Textpassagen können durch Anklicken der Schaltfläche „Alle Absätze einblenden„ wieder sichtbar gemacht werden.

  • Zur Berechnung des Steuerabzugs nach § 50a EStG wurden die Tabellen weitgehend mit den erforderlichen Formeln unterlegt.

  • Die Textvorschläge sind im Einzelfall frei änderbar. Überflüssige Textpassagen, Tabellenzeilen und -spalten sind ggf. zu löschen.

Über auftretende Probleme ist die OFD zu unterrichten.

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Fundstelle(n):
DAAAB-16787