Oberfinanzdirektionen Düsseldorf - InvZ 1050 A - St 143

InvZulG; Antrags- und Bescheidvordrucke für die Gewährung der Investitionszulagen nach § 2, § 3 und § 3a InvZulG 1999 für das Kalenderjahr 2003 bzw. Wirtschaftsjahr 2002/2003

I. Antragsvordrucke

Die amtlichen Antragsvordrucke für die Investitionszulage nach § 2, § 3 und § 3a InvZulG 1999 für das Kalenderjahr 2003 bzw. Wirtschaftsjahr 2002/2003 liegen zwischenzeitlich vor und werden in den nächsten Tagen in geschätzter Anzahl an die Festsetzungsfinanzämter ausgeliefert.

Dazu wird Folgendes I bemerkt:

  • Anträge auf Investitionszulage nach §§ 2, 3, 3a und 4 InvZulG 1999:

    Neben der Verwendung der nunmehr aufgelegten amtlichen Vordrucke haben Anspruchsberechtigte auch die Möglichkeit des Downloads der Antragsvordrucke über die Internetseiten des BMF. Die im Internet veröffentlichten Vordrucke entsprechen den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Vordruckmustern. Bei Verwendung dieser Muster durch den Antragsteller liegt aber ein sog. „nichtamtlicher Vordruck„ vor, der nach dem BStBl 2001 I S. 418 wie folgt zu ergänzen ist:

    „Ich versichere, dass ich die in dem amtlichen Vordruck geforderten Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.„

    Die Anspruchsberechtigten sind auf die erforderliche Ergänzung hinzuweisen. Sofern diese durch den Anspruchsberechtigten vorgenommen wird, ist ein Wiederholen des Antrags auf dem amtlichen Antragsvordruck nicht erforderlich.

  • Antrag auf Investitionszulage nach § 2 InvZulG 1999:

    Das Handwerk und der innerstädtische Groß- und Einzelhandel werden im Antrag nicht mehr aufgeführt, da die Förderung insoweit ausgelaufen ist. Hinsichtlich der Einordnung in die begünstigten Wirtschaftszweige (Zeilen 33 ff.) wurde die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003, berücksichtigt. Die Aufstellungen der Arbeitsmarktregion Berlin und des Randgebietes des Fördergebietes auf Seite 6 wurden angepasst. Im Übrigen wurde der Vordruck redaktionell überarbeitet.

  • Antrag auf Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999:

    Die Zeilen 55 ff des Vordrucks wurden überarbeitet. In die auf Seite 5 neu eingefügte Tabelle sind die Aufwendungen für im Kalenderjahr 2002 begonnene und abgeschlossene Modernisierungsmaßnahmen einzutragen, für die ein Antrag auf InvZul für das Kalenderjahr 2002 nicht gestellt worden ist oder die im Antrag auf InvZul für das Kalenderjahr 2002 nicht aufgeführt sind, weil der Selbstbehalt von 50,– € je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschritten wurde (vgl. auch Rz. 53 des BStBl 2003 I S. 218). Im Übrigen wurde der Vordruck redaktionell überarbeitet.

  • Antrag auf Investitionszulage nach § 3a InvZulG 1999:

    Die Änderungen im Antrag auf Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999 haben auch entsprechende Anpassungen im Vordruck für § 3a InvZulG 1999 erforderlich gemacht. Die vg. Ausführungen gelten sinngemäß.

  • Antrag auf Investitionszulage nach § 4 InvZulG 1999:

    Antragsvordrucke für die Förderung nach § 4 InvZulG 1999 wurden für das Kalenderjahr 2003 nicht neu aufgelegt, da die Investitionszulage nach § 4 InvZulG 1999 zum ausgelaufen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 InvZulG 1999) und grds. nicht mehr damit zu rechnen ist, dass für das Kalenderjahr 2003 eine Festsetzung nach § 4 InvZulG 1999 vorzunehmen ist. Sollten – wider Erwarten – Fälle auftreten, bei denen für das Kalenderjahr 2003 ein Anspruch auf Investitionszulage nach § 4 InvZulG 1999 besteht, weil die nach § 4 InvZulG 1999 begünstigten Investitionen vor dem durchgeführt wurden, aber die Zahlungen erst in 2003 erfolgten, sind ausnahmsweise die Antragsvordrucke des Vorjahres zu verwenden und handschriftlich abzuändern.

II. Bescheidvordrucke

Die Vordrucke zur erstmaligen Festsetzung bzw. Änderung der Investitionszulagen nach §§ 2, 3, 3a und 4 InvZulG 1999 wurden bereits für Festsetzungen ab dem Kalenderjahr 2002 bzw. Wirtschaftsjahr 2001/2002 nicht mehr als Papiervordrucke aufgelegt und stehen stattdessen ausschließlich im Vordruckschrank NRW zur Verfügung (vgl. Verfügungen der und , der OFD Düsseldorf – Abteilungen Köln – vom und der .

Für das Kalenderjahr 2003 bzw. Wirtschaftsjahr 2002/2003 wurde – im Unterschied zu den Vorjahren – erstmals nicht die komplette Vordruckserie der Bescheidvordrucke neu aufgelegt. Lediglich neu aufgelegt wurden folgende Vordrucke:

  • Anlage IZ 1, 2, 3 B (03) – Anlage zum Bescheid/geänderten Bescheid nach § 2 InvZulG 1999, Vd.-Nr. 736/34,

  • Anlage IZ 1, 2, 3 M (03) – Anlage zum Bescheid/geänderten Bescheid nach § 3 InvZulG 1999, Vd.-Nr. 736/44 und

  • Anlage IZ 1, 2, 3 E (03) – Anlage zum Bescheid/geänderten Bescheid nach § 3a InvZulG 1999, Vd.-Nr. 736/84.

Diese neu aufgelegten Vordrucke werden mit dem Update 3/2004 des Vordruckschranks NRW (voraussichtlich Ende März/Anfang April 2004) zur Verfügung stehen.

Somit können ab sofort Erstfestsetzungen von Investitionszulagen für das Kalenderjahr 2003 bzw. Wirtschaftsjahr 2002/2003 durchgeführt werden, wenn nicht von den Investitionszulagenanträgen abgewichen wird.

In anderen Fällen (= Erstfestsetzung mit Abweichung vom Investitionszulagenantrag oder Änderungsfestsetzungen für das Kalenderjahr 2003 bzw. Wirtschaftsjahr 2002/2003) ist die Bescheiderteilung grundsätzlich bis zum Update des Vordruckschranks und der Bereitstellung der Anlagen IZ 1, 2, 3 B, M, E (03) zurückzustellen.

(Hinweis: Ausnahmsweise können in besonders gelagerten Einzelfällen für die Übergangszeit bis zum Update des Vordruckschranks – nach Rücksprache mit den Ansprechpartnern in den OFDen – pdf-Dateien der vg. Anlagen zur Verfügung gestellt werden.)

Darüber hinaus werden im Rahmen des Updates die bereits seit letztem Jahr zur Verfügung stehenden Vordrucke zur Festsetzung oder Änderung der Investitionszulagen nach dem InvZulG 1999 neu bezeichnet werden. Den Vordruckbezeichnungen wird insbesondere ein Zusatz angefügt, dem Sie entnehmen können, für welchen Zeitraum der jeweilige Vordruck zu verwenden ist.

Für den unter Abschnitt I genannten Ausnahmefall, dass auch für das Kalenderjahr 2003 eine Investitionszulage nach § 4 InvZulG 1999 festzusetzen oder zu ändern ist, sind die Vordrucke für das Kalenderjahr 2002 zu verwenden und (handschriftlich) abzuändern.

Inhaltlich gleichlautend
Oberfinanzdirektionen Düsseldorf v. - InvZ 1050 A - St 143
Oberfinanzdirektionen Münster v. - InvZ 1050 - 2 - St 12 - 33
Oberfinanzdirektionen Köln v. - InvZ 1050 - 4 - St 115 - K

Fundstelle(n):
LAAAB-16780