Aktuelle Steuergesetze
Im November und Dezember 2003 haben Bundestag und Bundesrat folgende steuerlichen Änderungsgesetze verabschiedet:
Steueränderungsgesetz 2003 vom , BGBl 2003 I S. 2645 (StÄndG 2003),
Investmentmodernisierungsgesetz vom , BGBl 2003 I S. 2676 (InvModG),
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz („Korb II„) vom , BGBl 2003 I S. 2840,
Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom , BGBl 2003 I S. 2922 (GewStÄndG),
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom , BGBl 2003 I S. 2928,
Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom , BGBl 2003 I S. 3076 (HBeglG 2004).
Die einzelnen Änderungen sind nachfolgend tabellarisch nach Steuerarten getrennt aufgelistet. Redaktionelle Änderungen und Folgekorrekturen sind zur besseren Übersichtlichkeit nicht enthalten.
1. Einkommensteuer
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Vorschrift/ Änderungsgesetz | Änderung | Anwendung | |
§ 2 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG Korb II | Aufhebung der sog. Mindestbesteuerung | ab 2004 | |
§ 3 Nr. 9 EStG HBeglG 2004 | Absenkung der Freibeträge für Entlassungsabfindungen auf 7.200 € / 9.000 € / 11.000 € (bisher: 8.181 € / 10.226 € / 12.271 €) | ab 2004 | |
§ 3 Nr. 10 EStG HBeglG 2004 | Absenkung der Steuerfreiheit von Übergangsgeldern und -beihilfen auf 10.800 € (bisher: 12.271 €) | ab 2004 | |
§ 3 Nr. 15 EStG HBeglG 2004 | Absenkung der Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtsbeihilfen auf 315 € (bisher: 358 €) | ab 2004 | |
§ 3 Nr. 34 EStG HBeglG 2004 | Wegfall der Steuerfreiheit sog. „Job-Tickets„ | ab 2004 | |
§ 3 Nr. 38 EStG HBeglG 2004 | Absenkung des Freibetrags für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen (Miles and More u.ä.) auf 1.080 € (bisher: 1.224 €) | ab 2004 | |
Begrenzung des für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit maßgeblichen Stundenlohns auf 50 €. | ab 2004 | ||
§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG HBeglG 2004 | Geschenke nur noch bis zu 35 € je Empfänger und Kalenderjahr abzugsfähig (bisher: 40 €) | Wj., die nach dem beginnen | |
§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG HBeglG 2004 | Bewirtungsaufwendungen nur noch mit 70 % der Aufwendungen abzugsfähig | Wj., die nach dem beginnen | |
§§ 4 Abs. 5 Nr. 11, 5a Abs. 3 EStG Korb II / HBeglG 2004 | Missbrauchsregelungen zur sog. Tonnagebesteuerung (§ 5a EStG) | Wj, die nach dem enden | |
Gesetzliche Festschreibung des sog. anschaffungsnahen Aufwands (nachträgliche HK, wenn die Netto-Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung 15 v.H. der AK des Gebäudes übersteigen); die Neuregelung gilt auch für Gebäude im Privatvermögen | Baumaßnahmen, mit denen nach dem begonnen wurde | ||
§ 7 Abs. 1 und 2 EStG HBeglG 2004 | Streichung der Halbjahres-AfA; stattdessen monatsgenaue Abschreibung | WG, die nach dem angeschafft bzw. hergestellt wurden | |
§ 7 Abs. 5 EStG HBeglG 2004 | Degressive Gebäude-AfA 10 Jahre × 4 v.H., 8 Jahre × 2,5 v.H. und 32 Jahre × 1,25 v.H. | Bauantrag/Kaufvertrag nach dem | |
Erhöhte AfA 8 Jahre × 9 v.H. und 4 Jahre × 7 v.H. (bisher: 10 Jahre × 10 v.H.) | Maßnahmen, mit denen nach dem begonnen wurde | ||
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG HBeglG 2004 | Absenkung der Entfernungspauschale auf 0,30 € je Entfernungskilometer (bisher: 0,36 € / 0,40 €); Höchstbetrag bei Benutzung Öffentlicher Verkehrsmittel 4.500 € (bisher: 5.112 €). Entfernungspauschale nicht mehr bei steuerfreier Sammelbeförderung. | ab 2004 | |
Wegfall der Zwei-Jahres-Frist für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung (gilt auch im betrieblichen Bereich; Aufhebung von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG) | in allen offenen Fällen | ||
§ 9a Satz 1 Nr. 1 EStG HBeglG 2004 | Absenkung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 920 € (bisher: 1.044 €) | ab 2004 | |
§ 10 Abs. 1 EStG HBeglG 2004 | Einbeziehung der Beiträge für eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht in die Höchstbetragsberechnung nur noch mit 88 v.H. der Aufwendungen (bisher: 100 v.H.) | ab 2004 | |
§ 10d EStG Korb II | Wegfall der Regelung zur Mindestbesteuerung auch beim Verlustrücktrag und -vortrag (s.o. zu § 2 Abs. 3 EStG); Begrenzung des Verlustabzugs im Vortragsjahr auf einen Sockelbetrag von 1 Mio. € (Ehegatten 2 Mio. €) zzgl. 60 v.H. des Teils des Gesamtbetrag der Einkünfte, der den Sockelbetrag übersteigt | ab 2004; Wegfall Mindestbesteuerung bereits für Rücktrag nach 2003 | |
Absenkung des Fördersatzes auf 10 Jahre × 9 v.H. (bisher: 10 Jahre × 10 v.H.) | Baumaßnahmen, die nach dem begonnen wurden | ||
§ 15 Abs. 4 EStG Korb II | Verlustausgleichsbeschränkung bei stiller Beteiligung einer KapGes an einer anderen KapGes auch bei mittelbarer Beteiligung über eine Personengesellschaft | ab 2004 | |
§ 16 Abs. 4 EStG HBeglG 2004 | Absenkung des Freibetrags für Veräußerungs- und Aufgabegewinne auf 45.000 € (bisher: 51.200 €) und der Abschmelzungsgrenze auf 136.000 € (bisher: 154.000 €) | ab 2004 | |
§ 17 Abs. 3 EStG HBeglG 2004 | Absenkung des Freibetrags für die Veräußerung von Beteiligungen an KapGes auf 9.060 € (bisher: 10.300 €) und der Abschmelzungsgrenze auf 36.100 € (bisher: 41.000 €) | ab 2004 | |
§ 19a Abs. 1 EStG HBeglG 2004 | Absenkung des Freibetrags auf 135 € (bisher: 154 €) | ab 2004 | |
Neuregelung der Investmentbesteuerung: | ab 2004 | ||
– | Zusammenfassung der Regelungen für die Besteuerung inländischer und ausländischer Investmentfonds im InvStG (Aufhebung des KAGG und des AuslInvestmG) | ||
– | Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b KStG auch für (Aktien-)Erträge aus ausländischen Investmentfonds | ||
– | Halbeinkünfteverfahren auch bei Veräußerungsgewinnen (soweit steuerpflichtig) | ||
– | Abschaffung der Zwischengewinnbesteuerung | ||
§ 20 Abs. 4 EStG HBeglG 2004 | Absenkung des Sparer-Freibetrags auf 1.370 € / 2.740 € (bisher: 1.550 € / 3.100 €) | ab 2004 | |
§ 21 Abs. 2 EStG HBeglG 2004 | Aufteilung der Werbungskosten bei verbilligter Überlassung von Wohnungen, wenn die tatsächliche Miete weniger als 56 v.H. der ortsüblichen Miete beträgt (bisher: 50 v.H.) | ab 2004 | |
Einführung eines Entlastungsbetrags i.H. von 1.308 € für (echte) Alleinerziehende als Ersatz für den weggefallenen Haushaltsfreibetrag | ab 2004 | ||
Verpflichtung der Banken zur Ausstellung einer Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren | ab 2004 | ||
Günstigerprüfung beim Familienleistungsausgleich mit dem Anspruch auf Kindergeld für alle Kinder gemeinsam (bisher: kindbezogen mit dem tatsächlich gezahlten Kindergeld) | ab 2004 | ||
Berücksichtigung von Pflegekindern ohne Nachweis der tatsächlichen Unterhaltsaufwendungen | in allen offenen Fällen | ||
§ 32 Abs. 4 EStG HBeglG 2004 | Anhebung des Grenzbetrags für die unschädlichen Einkünfte und Bezüge eines über 18-jährigen Kindes auf 7.680 € (bisher: 7.188 €) | ab 2004 | |
§ 32 Abs. 7 EStG HBeglG 2004 | Streichung des Haushaltsfreibetrags (vgl. dazu auch § 24b EStG) | ab 2004 | |
§ 32a EStG HBeglG 2004 | ESt-Tarif 2004: Grundfreibetrag 7.664 €, Eingangssteuersatz 16 v.H., Spitzensteuersatz 45 v.H. | 2004 | |
Einbeziehung des vorfinanzierten Insolvenzgeldes in den Progressionsvorbehalt | ab 2004 | ||
Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung über das gewährte Insolvenzgeld auf elektronischen Weg durch die Bundesagentur für Arbeit | ab 2005 | ||
§ 33a Abs. 1 EStG HBeglG 2004 | Anhebung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen auf 7.680 € (bisher: 7.188 €) | ab 2004 | |
Gewährtes Pflegegeld an die Eltern eines behinderten Kindes schließt die Gewährung des Pflegepauschbetrags für behinderte Kinder nicht aus | in allen offenen Fällen | ||
§ 34 Abs. 3 EStG HBeglG 2004 | Erhöhung des ermäßigten Steuersatz auf 56 v.H. des durchschnittlichen Steuersatzes (bisher: 50 v.H.). Der Mindeststeuersatz beträgt im Jahr 2004 16 v.H., ab dem Jahr 2005 15 v.H. | ab 2004 | |
§ 35 EStG GewStÄndG | Aufhebung der Organschaftsregelung in Absatz 2; Wegfall der Sonderregelungen für Gewerbebetreibende mit Betriebsstätten in Gemeinden mit einem GewSt-Hebesatz unter 200 v.H. | ab 2004 | |
§ 37a EStG HBeglG 2004 | Erhöhung des pauschalen Steuersatzes für steuerpflichtige Beträge aus Kundenbindungsprogrammen auf 2,25 v.H. (bisher 2 v.H.) | ab 2004 | |
Erweiterung des inländischen Arbeitgeberbegriffs (Arbeitnehmerentsendung); Streichung des Tatbestandsmerkmals „üblicherweise„ beim Steuerabzug für Lohnzahlungen durch Dritte; gesetzliche Regelung über die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers | ab 2004 | ||
Lohnsteuerabzugsverpflichtung Dritter (z.B. Sozialkassen des Baugewerbes) und Übertragung lohnsteuerlicher Pflichten auf Dritte | ab VZ 2004 | ||
Neuregelung zur Besteuerung sonstiger Bezüge; Freistellungsbescheinigung auch für ausländische Arbeitnehmerverleiher | ab 2004 | ||
Verpflichtung zur Abgabe von LSt-Anmeldungen in elektronischer Form | ab 2005 | ||
Einführung der elektronischen LSt-Bescheinigung | ab 2004 | ||
Ausschluss des betrieblichen LSt-Jahresausgleichs (auch) bei Freibetrag auf der LSt-Karte | ab 2004 | ||
Abstandnahmeregelung zum KapSt-Abzug bei Dividendenerträgen von steuerbefreiten Körperschaften und von Körperschaften des öffentlichen Rechts; Wegfall der Erstattung nach § 44c EStG | ab 2004 | ||
Abfindungszahlungen bei Auflösung des Dienstverhältnisses von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern als inländische Einkünfte | ab 2004 | ||
Abhängigkeit der Steuerfreistellung von Arbeitslohn nach DBA von dem Nachweis, dass der Tätigkeitsstaat auf die Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet hat oder die Steuer entrichtet wurde | ab 2004 | ||
§ 62d Abs. 2 EStDV Korb II | Neuregelung zur Aufteilung eines Verlustvortrags bei Ehegatten, die im Vortragsjahr nicht zusammen veranlagt werden | erstmals für Verlustrücktrag aus 2004 nach 2003 | |
§ 82b EStDV HBeglG 2004 | Wiedereinführung der Verteilungsmöglichkeit für größeren Erhaltungsaufwand bei Wohngebäuden im Privatvermögen auf zwei bis fünf Jahre | Erhaltungsaufwand, der nach dem entstanden ist |
2. Eigenheimzulage
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Vorschrift/ Änderungsgesetz | Änderung | Anwendung |
§ 2 Abs. 2 EigZulG HBeglG 2004 | Aufhebung der Regelung zur Förderung von Ausbauten und Erweiterungen | Bauantrag / Kaufvertrag nach dem |
§ 5 EigZulG HBeglG 2004 | Absenkung der Einkunftsgrenze (Zweijahresgrenze) auf 70.000 € (bisher: 81.807 €) bzw. 140.000 € (Ehegatten; bisher: 163.314 €). Erhöhungsbetrag je Kind 30.000 € (bisher: 30.678 €) bzw. 15.000 € (bisher: 15.339 €); maßgebend ist nur noch die Summe der positiven Einkünfte; generelles Zusammenrechnen der Einkünfte bei Eheleuten unabhängig von der Veranlagungsart | Bauantrag / Kaufvertrag nach dem |
§ 6 Abs. 2 EigZulG HBeglG 2004 | Fortführung der EigZul für den Anteil eines verstorbenen Ehegatten (kein schädlicher Objektverbrauch aus einem früheren Objekt) | rückwirkend bis zur Festsetzungsverjährung |
§ 8 EigZulG HBeglG 2004 | Einbeziehung von Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, in die Bemessungsgrundlage (ohne Schönheitsreparaturen). | Bauantrag / Kaufvertrag nach dem |
§ 9 Abs. 2 und 5 EigZulG HBeglG 2004 | Fördergrundbetrag einheitlich für Neu- und Altbauten 1 v.H. der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 € (bisher: 5 v.H. / 2.556 € bzw. 2,5 v.H. / 1.278 €); Kinderzulage 800 € (bisher: 767 €) | Bauantrag / Kaufvertrag nach dem |
§ 17 EigZulG HBeglG 2004 | Genossenschaftsförderung: Mindesteinlage 5.000 € (bisher: 5.113 €); Fördergrundbetrag 3 v.H. von max. 1.200 € (bisher: von max. 1.227 €); Kinderzulage 250 € (bisher: 256 €); Eigennutzung spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums erforderlich | Beitritt nach dem |
3. Körperschaftsteuer
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Vorschrift/ Änderungsgesetz | Änderung | Anwendung | |
Einführung einer Steuerbefreiung für die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen | rückwirkend in allen noch offenen Fällen | ||
§ 8a Abs. 1 KStG Korb II | Ausweitung auch auf inländische wesentlich beteiligte Gesellschafter, wenn die Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital 250.000 €
übersteigen | Wj, die nach dem beginnen | |
§ 8a Abs. 4 bis 6 KStG Korb II | Absenkung des Safe Haven für Holdinggesellschaften auf 1 : 1,5 (bisher: 1 : 3); Ausweitung der Missbrauchsregelung bei Zwischenschaltung von Personengesellschaften; neue Missbrauchsregelung für fremdfinanzierte Anteilskäufe vom Anteilseigner oder einer diesem nahe stehenden Person | Wj, die nach dem beginnen | |
§ 8b Abs. 2 und 3 KStG Korb II | Definition des Veräußerungsgewinns bei Beteiligungsveräußerung; 5 v.H. des Gewinns aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Körperschaft gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben | ab 2004 | |
§ 8b Abs. 4 KStG Korb II | Klarstellende Änderungen in der Missbrauchsregelung: | rückwirkende Klarstellungen | |
– | auch mittelbare Einbringungen sind schädlich | ||
– | Ersetzung von „oder„ durch „und„ in § 8b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 KStG | ||
– | Veräußerungsverluste sind auch in Missbrauchsfällen nicht abzugsfähig | ||
§ 8b Abs. 8 KStG Korb II | Sonderregelung zur Nichtanwendung des § 8b KStG bei Anteilen, die bei Lebens- und Krankenversicherungen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind | grds. ab 2004; auf Antrag rückwirkend ab 2001 | |
§ 21 Abs. 1 KStG Korb II | Kürzung der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen insoweit, wie Gewinnanteile ausländischer Gesellschaften nach DBA steuerfrei bleiben | grds. ab 2004; auf Antrag rückwirkend ab 2001 | |
§ 25 Abs. 1 KStG HBeglG 2004 | Absenkung des Freibetrags für land- und fortwirtschaftliche Genossenschaften und Vereine auf 13.498 € (bisher: 15.339 €) | ab 2004 | |
Abrundung festzusetzender KSt-Beträge zugunsten des Stpfl. auf volle €-Beträge | ab 2002 |
4. Gewerbesteuer
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Vorschrift/ Änderungsgesetz | Änderung | Anwendung |
§ 1 GewStG GewStÄndG | Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung der GewSt | ab 2004 |
Steuerbefreiung für die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen | rückwirkend in allen noch offenen Fällen | |
§ 8a GewStG GewStÄndG | Aufhebung der Sonderregelung für Betriebe mit Betriebsstätten in Gemeinden mit Hebesatz unter 200 v.H. | ab 2004 |
Sonderregelungen für Beteiligungen, die von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gehalten werden | auf Antrag rückwirkend ab 2001 | |
§ 9 Nr. 10 GewStG Korb II | Aufhebung; damit schlagen verdeckte Gewinnausschüttungen i.S. von § 8a KStG auch auf die GewSt durch | ab 2004 |
§ 10a GewStG GewStÄndG | Begrenzung des Verlustabzugs im Vortragsjahr auf einen Sockelbetrag von 1 Mio. € zzgl. 60 v.H. des Teils des maßgebenden Gewerbeertrags, der den Sockelbetrag übersteigt; keine Berücksichtigung vororganschaftlicher Verluste in organschaftlicher Zeit | ab 2004 |
§ 11 Abs. 3 GewStG HBeglG 2004 | Steuermäßigung für Hausgewerbetreibende und gleich gestellte Personen nur noch auf 56 v.H. (bisher: auf 50 v.H.) | ab 2004 |
§ 11 Abs. 3 GewStG GewStÄndG | Mindesthebesatz 200 v.H. | ab 2004 |
5. Umsatzsteuer
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Vorschrift/ Änderungsgesetz | Änderung | Anwendung |
Neuformulierung des Einfuhr- und des Inlandsbegriffs | ab 2004 | |
Aufhebung; unentgeltliche Wertabgaben aus der Privatnutzung eines gemischt-genutzten Pkw des Unternehmensvermögens unterliegen damit wieder der Besteuerung (vgl. auch § 15 Abs. 1b UStG) | ab 2004 | |
Dienstleistungskommission auch für Fälle des Leistungsverkaufs | ab 2004 | |
Einführung einer Umsatzsteuerlagerregelung (Folgeänderungen u.a. in § 4 Nr. 4a UStG, § 5 Abs. 1 UStG, § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG, § 13 Abs. 1 UStG, § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG, § 18e UStG, § 19 Abs. 1 Satz 3 UStG, § 22 Abs. 2 und 4c UStG | ab 2004 | |
Steuerbefreiung für einer Einfuhr vorangehende Lieferungen; Aufhebung der bisherigen Regelungen in § 18 Abs. 7 Nr. 2 UStG und § 50 UStDV | ab 2004 | |
Steuerbefreiung für heilberufliche Leistungen unabhängig von der Rechtsform | rückwirkend klarstellend | |
Steuerbefreiung auch für Einrichtungen zur Geburtshilfe | rückwirkend klarstellend | |
Aufhebung der Steuerbefreiung für Forschungsleistungen der Hochschulen | grds. ab 2004, aber Übergangsregelung für vor 2005 erbrachte Umsätze, wenn der Vertrag vor dem abgeschlossen wurde | |
§ 9 Abs. 3 UStG HBeglG 2004 | Erklärung über den Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (Grundstücksveräußerungen) nur im notariellen Vertrag zulässig | ab 2004 |
§ 13b Abs. 1 und 2 UStG HBeglG 2004 | Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf alle stpfl. Umsätze, die unter das GrEStG fallen, sowie auf Bauleistungen, wenn der Unternehmer Bauleistungen erbringt (= Bauleistungen von Subunternehmern) | erst ab Beginn der Kalendervierteljahres nach Veröffentlichung der EU-Ermächtigung im EU-Amtsblatt |
Erweiterung der Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr | ab 2004 | |
Neuer Haftungstatbestand bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen | ab 2004 | |
Neuer Haftungstatbestand bei Änderung der Bemessungsgrundlage | ab 2004 | |
Neufassung der Vorschriften über die Ausstellung von Rechnungen: Definition der Rechnung (Abs. 1). Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung, soweit der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (Abs. 2). Formelle Voraussetzungen für auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen (Abs. 3). Neue Pflichtangaben (Abs. 4): Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum), fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer), Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen, anzuwendender Steuersatz. | ab 2004 | |
Zusätzliche Pflichten bei der Rechnungsausstellung | ab 2004 | |
Regelung zur Aufbewahrung von Rechnungen | ab 2004 | |
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (bisher: § 14 Abs. 2 und 3 UStG) | ab 2004 | |
grds. ab 2004; allerdings Übergangsregelung bis ( DB 2004 S. 38). | ||
Aufhebung des Ausschlusstatbestands für den VorSt-Abzug aus Reisekosten | klarstellend (vgl. BStBl 2001 I S. 251) | |
Aufhebung der VorSt-Begrenzung auf 50 v.H. bei gemischt genutzten Fahrzeugen | ab 2004 | |
Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei teilweise steuerfreien Ausgangsumsätzen i.d.R. nicht nach dem Umsatzverhältnis zulässig | ab 2004; für Altjahre soll das BStBl 2002 I S. 1368, aufgehoben werden | |
Verpflichtung zur Abgabe von USt-Voranmeldungen auf elektronischem Weg | ab 2005 | |
Anzeigepflicht grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen | ab 2005 | |
Verzicht auf die eigenhändige Unterschrift des Unternehmers auf der Zusammenfassenden Meldung | ab 2004 | |
Änderung bei der Haftung für eine schuldhaft nicht abgeführte Steuer (vor allem bei Karussellgeschäften) | ab 2004 | |
Neuregelungen zu Rechnungen, die aus mehreren Dokumenten bestehen, zu Rechnungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, zu Kleinbetragsrechnungen und zu Fahrausweisen als Rechnung | ab 2004 |
6. Abgabenordnung / Strafbefreiungserklärungsgesetz
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Vorschrift/ Änderungsgesetz | Änderung | Anwendung |
§ 93 Abs. 7 und 8 AO Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit | Möglichkeit des Abrufs von Kontoinformationen bei den Kreditinstituten; Abruf auch für andere Behörden oder Gerichte und Mitteilung der Ergebnisse an diese Behörden und Gerichte | ab |
§ 93b AO Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit | Automatisierter Abruf von Kontoinformationen durch das Bundesamt für Finanzen und Übermittlung an die ersuchende Finanzbehörde | ab |
Einführung eines einheitlichen und dauerhaften Merkmals als Ersatz für die bisherige Steuernummer und die USt-IdNr. (Identifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer) | Einführungszeitpunkt noch offen | |
Verkürzung der sog. Zahlungsschonfrist auf drei Tage (bisher: fünf Tage) | Steuern, die nach dem fällig werden | |
Regelungen zur „rationellen Abwicklung„ von Masseneinsprüchen und -anträgen hinsichtlich Kinderbetreuungskosten für Jahre bis 1999, dem Haushaltsfreibetrag für Jahre bis 2001 und der Kinderfreibeträge für die Jahre 1983 bis 1995 | gesetzliche Zurückweisung zum bzw. zum | |
StraBEG Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit | Bis zum befristete Möglichkeit, durch die Nacherklärung zu niedrig erklärter Einnahmen bzw. zu hoch angesetzter Ausgaben und der Entrichtung eines Pauschalbetrags i.H. der 25 v.H. (bis ) bzw. 35 v.H. (bis ) der nicht erklärten Einnahmen Straffreiheit zu erlangen. Steuern und Nebenleistungen sind mit der Entrichtung des Pauschalbetrags abgegolten. | bis |
7. Erbschaftsteuer
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Vorschrift / Änderungsgesetz | Änderung | Anwendung |
§ 13a ErbStG HBeglG 2004 | Absenkung des Freibetrags für den Erwerb von Betriebsvermögen, von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf 225.000 € (bisher: 256.000 €); der verbleibende Wert des Vermögens ist mit 65 v.H. anzusetzen (bisher: 60 v.H.) | Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht |
§ 19a Abs. 4 Satz 3 ErbStG HBeglG 2004 | Absenkung der Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf 88 v.H. des Unterschiedsbetrags (bisher: 100 v.H.) | Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht |
8. Andere Steuergesetze
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Vorschrift / Änderungsgesetz | Änderung | Anwendung | |
§§ 2, 6 InvZulG StÄndG 2003 | Anpassung an beihilferechtliche Rahmenregelungen der EU | Investitionen nach dem | |
Absenkung der Arbeitnehmer-Sparzulage | ab 2004 (auch für Altverträge) | ||
– | auf 18 v.H. aus max. 400 € (Produktivkapital; bisher: 20 v.H. aus max. 408 €) bzw. | ||
– | auf 9 v.H. aus max. 470 € (Wohnungsbau; bisher: 10 v.H. aus max. 480 €) | ||
Absenkung des erhöhten Zulagensatzes im Beitrittsgebiet auf 22 v.H. aus max. 400 € (bisher: 25 v.H. aus max. 408 €) | |||
§ 3 Abs. 1 WoPG HBeglG 2004 | Absenkung der Wohnungsbauprämie auf 8,8 v.H. (bisher: 10 v.H.) | ab Sparjahr 2004 (auch für Altverträge) | |
§ 40a KAGG Korb II | Anwendbarkeit von § 3c Abs. 2 EStG und § 8b Abs. 3 KStG auf Gewinnminderungen bei Beteiligung an einem Investmentfonds | rückwirkend für alle offenen VZ bis 2003 (ab 2004 im InvStG geregelt) | |
§ 7 Abs. 7 AStG Korb II | Hinzurechnungsbesteuerung bei Beteiligung an ausländischen Investmentvermögen | rückwirkend für nach dem beginnende Wj. der Zwischengesellschaft | |
§ 14 Abs. 1 AStG Korb II | Hinzurechnung von Beträgen von nachgeschalteten Zwischengesellschaften auch bei passiven Einkünften ausländischer Kapitalanlagegesellschaften | rückwirkend für nach dem beginnende Wj. der Zwischengesellschaft |
Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 1910 A - St 312
Fundstelle(n):
EAAAB-16778