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FG München Urteil v. - 1 K 5019/02 EFG 2004 S. 637

Gesetze: AO § 8, EStG § 1 Abs. 1, EStG § 26b

Zum Wohnsitz eines durch die Ausländerbehörde ausgewiesenen Ausländers

Einkommensteuer 1998, 1999 und 2001

Leitsatz

Ist ein Ausländer nach teilweiser Verbüßung einer Freiheitsstrafe aus Deutschland ausgewiesen worden, verbunden mit einem zehnjährigen Aufenthaltsverbot in Deutschland, hat er auch dann keinen Wohnsitz im Inland (als Voraussetzung für eine unbeschränkte Steuerpflicht und eine Zusammenveranlagung), wenn er baldmöglichst nach Deutschland zurückkehren will und seine Ehefrau und die gemeinsame Tochter weiter in Deutschland wohnen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 637
EFG 2004 S. 637 Nr. 9
VAAAB-16768

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