Abzinsung des gestundeten Steuerbetrags bei Berechnung des
Ablösebetrags nach
§ 25 ErbStG
Stichtagsprinzip
Schenkungsteuer
Leitsatz
1. Bei der in
§ 14 BewG in Bezug genommenen Anlage
9 handelt es sich um eine bewertungsrechtliche Sonderregelung, die nicht zu
Lasten des Steuerbürgers auf andere Fälle ausgedehnt werden darf.
2. In
§ 12 Abs. 1 ErbStG
fehlt eine gesetzliche Verweisung auf die der Anlage 9 zu
§ 14 BewG zugrunde liegende
Sterbetafel für die Bundesrepublik Deutschland 1986/88. Aufgrund des
Stichtagsprinzips ist daher bei einer Schenkung unter
Nießbrauchsvorbehalt für Zwecke der Berechnung des
Ablösebetrages der gemäß
§ 25 ErbStG gestundeten Steuer die
voraussichtliche Lebenserwartung der nießbrauchsberechtigten Person
anhand der jeweils letzten Sterbetafel des statistischen Bundesamtes zu
ermitteln, deren Erhebungszeitraum dem Stichtag vorausgeht.
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 712 Nr. 12 EFG 2004 S. 663 EFG 2004 S. 663 Nr. 9 KÖSDI 2004 S. 14209 Nr. 6 HAAAB-16764
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei