Dauerschuldcharakter bei Umschuldung im Zusammenhang mit
ursprünglich zum Anlagevermögen, nunmehr aber zum Umlaufvermögen
gehörenden Grundstücken
Darlehensablösung und
Dauerschuld
Gewerbesteuermessbetrag 1991 und 1992
Leitsatz
1. Gehören im Zusammenhang mit
der Gründung einer vermögensverwaltenden, gewerblich geprägten
Personengesellschaft erworbene Grundstücke anfangs zum
Anlagevermögen, so verlieren die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen
ihren Dauerschuldcharakter nicht dadurch, dass später ein gewerblicher
Grundstückshandel eröffnet wird und die Grundstücke nunmehr zum
Umlaufvermögen gehören.
Werden diese Dauerschulden nunmehr
durch ein neu aufgenommenes Darlehen getilgt, reicht der Dauerschuldcharakter
des abgelösten Darlehens nicht aus, um automatisch auch den neuen Kredit
als Dauerschuld zu qualifizieren.
2. Zur Qualifizierung von
Kontokorrentschulden und Krediten zur Finanzierung des Erwerbs von
Umlaufvermögen als Dauerschulden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 673 NAAAB-16762
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