Schätzung bei bloßer Belegsammlung und Führung
von Kassenabrechnungen eines nicht buchführungspflichtigen
Einzelhändlers
Aussetzung der Vollziehung Einkommensteuer
1997 bis 1999, Umsatzsteuer 1997 bis 1999 und Gewerbesteuermeßbetrag 1997
bis 1999
Leitsatz
1. Ein handelsrechtlich nicht
buchführungspflichtiger Einzelhändler ist nicht verpflichtet,
täglich Aufzeichnungen über die Kasseneinnahmen und -ausgaben zu
führen. Hat er sich aber auf eine bloße Belegsammlung und die
Führung von sog. Kassenabrechnungen beschränkt, ist das FA zur
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Umsatz-, Einkommen- und
Gewerbesteuer befugt.
2. Hier: keine ernstlichen Zweifel an
der Rechtmäßigkeit von an den Umsatzsteuervoranmeldungen
orientierten Schätzungsbescheiden mit Unsicherheitszuschlägen von bis
zu 50 % der vorangemeldeteten Umsätze, wenn bei der Betriebsprüfung
keine bzw. in einzelnen Jahren nur sehr lückenhafte Unterlagen vorgelegt
werden konnten.
Fundstelle(n): MAAAB-16758
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