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Sächsisches FG Beschluss v. - 5 V 2392/02

Gesetze: UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 14 Abs. 1 S. 2, AO 1977 § 162, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 155, ZPO § 294

Kein Vorsteuerabzug aus nicht vorgelegten Rechnungen

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer)

Leitsatz

1. Im Aussetzungsverfahren hat der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die den Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen glaubhaft zu machen.

2. Fehlt es an der Glaubhaftmachung der den Vorsteuerabzug begründenden materiell-rechtlichen Voraussetzung der Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG, so kann, weil von der Verwirklichung des Tatbestandes nicht ausgegangen werden kann, der Mangel der fehlenden Rechnung nicht durch eine Schätzung der Rechnungsbeträge behoben werden.

Fundstelle(n):
IAAAB-16755

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