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Berufsrecht | Auskunftspflicht des insolventen Rechtsanwalts gegenüber vorläufigem Insolvenzverwalter
Soweit ein Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw. in dem seine Person betreffenden Insolvenzverfahren Auskünfte über Honorarforderungen und eingehende Mandantengelder geben muss, verstößt er dadurch nicht gegen die in § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB normierte Verschwiegenheitspflicht. Infolgedessen verletzen die dem vorläufigen Insolvenzverwalter insoweit gem. § 22 Abs. 3 InsO eingeräumten Befugnisse auch weder seine durch die Verfassung geschützten Rechte noch die Grundrechte seiner Mandanten ().