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Einkommensteuer | Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
Sind die übrigen Voraussetzungen des § 33 EStG gegeben, so können Beerdigungskosten, soweit sie den Wert des Nachlasses übersteigen, in der Regel noch als angemessen (zwangsläufig) angesehen werden, wenn sie ab VZ 2003 7 500 € (einschließlich Grabstein) nicht übersteigen. Dieser Betrag ist um Versicherungs- und sonstige Drittleistungen zu kürzen. Bei der Ermittlung des Werts des Nachlasses sind Hausrat und Kleidung außer Ansatz zu lassen ().