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Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) 2004
I. Sinn und Zweck der Anweisungen
Mit gleich lautenden Erl. v. - S 0720 (BStBl 2003 I S. 654) haben sämtliche Bundesländer die überarbeiteten „Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer)„ – im Folgenden AStBV (St) 2004 genannt – bekannt gegeben. Die 152 Einzelanweisungen der AStBV (St) 2004 sollen der einheitlichen Handhabung des Gesetzes dienen und die reibungslose Zusammenarbeit der zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten berufenen Stellen der FinBeh untereinander, mit anderen Stellen der FinBeh sowie mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften gewährleisten.
II. Anwendungsbereich und rechtlicher Charakter
Die Anweisungen sind in allen Straf- und Bußgeldverfahren anzuwenden, in denen die FinBeh ermittelt oder zur Mitwirkung berufen ist (Nr. 1 Satz 1 AStBV (St) 2004). Sie sind von allen Bediensteten der Steuerfahndung (Steufa) und der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) zu beachten, ferner auch von den Bediensteten anderer Stellen der FinBeh, soweit es sich um die Zusammenarbeit mit jenen Stellen handelt oder wenn sie Maßnahmen im Straf- oder Bußgeldverfahren treffen. Damit ist sichergestellt, dass die AStBV (St) 2004 bei...