Überlässt eine GmbH dem
seinen Wohnsitz nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen weiter entfernt
innehabenden Geschäftsführer eine in dem Unternehmen zugeordneten
Gebäude liegende Wohnung unentgeltlich, ohne einer wirklichen Vereinbarung
über die Dauer des Nutzungsrechts, das Recht über die Besitznahme und
den Besitzausschluss zu Übernachtungszwecken, ist der Vorsteuerabzug
für die Eingangsleistungen für die nach
§ 1 Abs. 1 Nr. 1
Satz 2 Buchst. b UStG steuerbare und steuerpflichtige
sonstige (Ausgangs-)Leistung nicht nach
§ 15 Abs. 2 Nr. 3 UStG
ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1091 Nr. 18 EFG 2004 S. 608 EFG 2004 S. 608 Nr. 8 KÖSDI 2004 S. 14207 Nr. 6 DAAAB-16440
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