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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 234/01 EFG 2004 S. 406

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1

Zurechnung von Zinsen beim Übergang festverzinslicher Wertpapiere auf den Erben

Einkommensteuer 2000

Leitsatz

Gehen festverzinsliche Wertpapiere auf einen Erben über, sind die Zinsen, die nach dem Tod des Erblassers an den Erben bezahlt werden, bei diesem auch insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen, als sie auf die Zeit bis zum Tod des Erblassers entfallen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 243 Nr. 5
EFG 2004 S. 406
EFG 2004 S. 406 Nr. 6
GAAAB-16439

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