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Thüringer FG Urteil v. - II 128/03

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1

Keine Steuerbefreiung für in einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erzeugten Strom, wenn er in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird

Stromsteuerbescheid für 2001

Leitsatz

1. Vom Befreiungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG erfasst wird nur objektbezogen erzeugter und zur Verfügung gestellter Strom. Der in einem Blockheizkraftwerk bis 2 Megawatt Leistung erzeugte Strom kann damit nicht mehr stromsteuerfrei geleistet werden, wenn er vom Anlagenbetreiber in ein die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern sicherstellendes Stromnetz eingespeist wird. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Revision eingelegt – Aktenzeichen des BFH: VII R 54/03

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAB-16426

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