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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 1577/02

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2

Aussetzung des Verfahrens wegen einer anhängigen Verfassungsbeschwerde

Leitsatz

Die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim BVerfG anhängigen Musterprozesses liegen nicht vor, wenn bereits eine wegen des gleichen Streitgegenstandes anhängige Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen worden ist.

Fundstelle(n):
AAAAB-16415

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