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Einkommensteuer | Pensionsrückstellungen bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen (§ 6a EStG)
Zusagen der betrieblichen Altersversorgung können sowohl in Geldleistungen als auch in Sach- oder Nutzungsleistungen bestehen. Voraussetzung ist dabei, dass diese Leistungen auch Versorgungszwecken dienen, d. h., ein biometrisches Risiko (Alter, Invalidität, Tod) abdecken. Bei sachbezogenen Zusagen besteht ein gesicherter Anspruch auf bestimmte Sachleistungen. So führt beispielsweise eine Versorgungszusage, die lebenslängliche Stromlieferungen vorsieht, zu einer unentgeltlichen Energieversorgung. Diese Leistungen stehen dem Grunde nach fest. Der Berechtigte kann die Inanspruchnahme bei seinen Planungen einkalkulieren. Für die Bewertung derartiger Verpflichtungen sind die Wertverhältnisse am jeweiligen Bilanzstichtag maßgebend. Dagegen steht bei Versorgungszusagen, die über einen Mindestbet...BStBl 2002 I S. 1397