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Die Bilanzierung von Einlagen
KernaussagenEinlagen sind Elemente der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Grundfall der Einlage ist die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen. Eine Einlage setzt eine Einlagehandlung voraus, die von einem Einlagewillen getragen sein muss. Einlagen sind prinzipiell mit dem Teilwert zu bewerten, in Ausnahmefällen maximal mit den ggf. fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Einlagen zu berücksichtigen.
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I. | Einführung | IV. | Bewertung von Einlagen |
II. | Folgen
der Überführung in das Betriebsvermögen | V. | AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage |
III. | Gegenstand der Einlage | VI. | Einlagen bei Einnahmen-Überschuss
rechnung |
I. Einführung
Einlagen sind Vorgänge, durch die Gewerbetreibende, Freiberufler oder auch Land- und Forstwirte ihrem Betriebsvermögen außerbetriebliche, private Mittel zuführen. Auf den Gewinn, der durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ggf. i. V. mit § 5 EStG, d. h. durch einen Jahresabschluss, ermittelt wird, dürfen sich Einlagen nicht auswirken. Einlagen führen zwar zu einer Erhöhung des Betriebsvermögens, dieser Wertzufluss beruht aber nicht au...