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Thüringer FG  v. - III 263/02 EFG 2004 S. 716

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 S. 1 HumHiG § 1 AuslG § 33

Beginn der Kindergeldberechtigung eines Kontingentflüchtlings

Familienleistungsausgleich

Leitsatz

Die Kindergeldberechtigung eines Kontingentflüchtlings beginnt nicht erst mit der späteren Erteilung der amtlichen Bescheinigung des Ausländeramtes der zuständigen Kommune, sondern bereits mit seiner Einreise, wenn der Kontingentflüchtling auf Grund der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise in der Form eines Sichtvermerks auf Grund einer Übernahmeerklärung nach § 33 Abs. 1 AuslG im Inland aufgenommen worden ist, er also schon bei seiner Einreise über das entsprechende Visum verfügt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 350 Nr. 5
EFG 2004 S. 716
DAAAB-16226

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