Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei Übertragung von Geld- oder Wertpapiervermögen
Leitsatz
Die Übertragung von Geld- und Wertpapiervermögen an Angehörige der nachfolgenden Generation gegen Eingehung einer der Versorgung
dienenden Zahlungsverpflichtung stellt nach der maßgebenden historischen Inhaltsbestimmung keine steuerlich privilegierte
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen dar, die bezüglich der erbrachten Zahlungen zu einer als Sonderausgabe abziehbaren
dauernden Last führen könnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 374 Nr. 7 EFG 2004 S. 401 EFG 2004 S. 401 Nr. 6 OAAAB-16218
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