Kindergeldzahlung bei mehreren Kindergeldberechtigten
Leitsatz
Unterhaltsrenten i.S.d.
Konkurrenzregelung für den Kindergeldanspruch bei mehreren Berechtigten
sind lediglich mit einer gewissen Regelmäßigkeit laufend und
gleichmäßig gezahlte Geldleistungen.
Naturalleistungen erfüllen
diese Voraussetzungen ebenso wenig wie einmalige oder gelegentliche finanzielle
Zuwendungen, die nicht den Charakter von Vorauszahlungen auf laufende
Unterhaltsleistungen haben.
Die Weiterleitung laufender
Unterhaltszahlungen durch das Jugendamt ist demgegenüber unschädlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 502 EFG 2004 S. 502 Nr. 7 EAAAB-16217
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