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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 6344/02 Kg EFG 2004 S. 502

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, EStG § 64 Abs. 3 Satz 1, EStG § 64 Abs. 3 Satz 2, BGB § 1612 Abs. 1

Kindergeldzahlung bei mehreren Kindergeldberechtigten

Leitsatz

  1. Unterhaltsrenten i.S.d. Konkurrenzregelung für den Kindergeldanspruch bei mehreren Berechtigten sind lediglich mit einer gewissen Regelmäßigkeit laufend und gleichmäßig gezahlte Geldleistungen.

  2. Naturalleistungen erfüllen diese Voraussetzungen ebenso wenig wie einmalige oder gelegentliche finanzielle Zuwendungen, die nicht den Charakter von Vorauszahlungen auf laufende Unterhaltsleistungen haben.

  3. Die Weiterleitung laufender Unterhaltszahlungen durch das Jugendamt ist demgegenüber unschädlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 502
EFG 2004 S. 502 Nr. 7
EAAAB-16217

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