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OLG München 31.07.2003 6 U 2230/03, NWB 8/2004 S. 64

Rechtsberatung | Rechtsbesorgung durch Treuhänder

Wird die Geschäftsbesorgerin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht selbst Mitglied der Gesellschaft ist, im Zusammenhang mit dem Beitritt von Gesellschaftern zu dieser Gesellschaft tätig, so stellt eine von der Geschäftsbesorgerin für die Gesellschaft abgegebene Annahmeerklärung des Gesellschaftsbeitritts eine dem Art. 1 § 1 RBerG unterliegende Rechtshandlung dar. Dass als Treuhänderin eine Steuerberatungs-GmbH tätig geworden ist, führt nicht zu einer Privilegierung gem. Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG; denn um die steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschafter zu regeln, ist es nicht erforderlich, die Geschäfte der Gesellschaft selbst zu führen (, MD 2004, 243).