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NWB Nr. 8 vom Seite 547 Fach 18 Seite 4039

Die Unternehmensnachfolgeberatung – typische Fehlerquellen und ihre Vermeidung

Rechtsanwalt und Notar Manfred Reinicke, Hannover und Rechtsanwalt und Mediator/FAStR/FAInsR Dr. Wolfgang Leibner LL. M., Langenhagen

I. Vorbemerkung

Es gibt wohl kaum ein Gebiet, bei dem eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts so bedeutend ist, wie bei der Beratung der Unternehmensnachfolge. Hier reicht nicht die übliche fallbezogene Einzelinformation, sondern es sind vielmehr die gesellschaftsrechtlichen, familiären und persönlichen Verhältnisse umfassend aufzuklären, kann doch ein verheimlichtes nichteheliches Kind oder eine Volljährigen-Adoption die beste Erbfolgeregelung unter Umständen im Ergebnis vereiteln.

Häufig müssen auch Gesichtspunkte der zurückliegenden Entwicklungen des Mandanten berücksichtigt werden, die für den erstmalig mit der Sache befassten Anwalt nicht bekannt sein können. Der Steuerberater dagegen ist hierbei regelmäßig im Vorteil, da bei diesem eher das Dauermandat vorherrscht. Nicht nur aus diesem Grund ist es kaum vorstellbar, dass eine Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge ohne enge Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Steuerberater erfolgt. Im Einzelnen sind stets mindestens folgende Unterlagen/Sachverhalte zu prüfen:

Checkliste Unterlagen:

  • Vermögensaufstellung

  • Gesellschaftsverträge

  • Eheverträge

  • Schenkungsverträge

  • Erbverträge/Testamente/Verzich...