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FG München Urteil v. - 4 K 1461/03 EFG 2004 S. 552

Gesetze: BewG § 145 Abs. 3, ErbStR R 160, ErbStR R 161

Anpassung des Bodenrichtwerts

Anpassung des Bodenrichtwertes bei vom Richtwertgrundstück abweichender GFZ, R 160, 161 ErbStR

gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den

Leitsatz

Weicht die Geschoßflächenzahl des zu bewertenden Grundstücks von der des Richtwertgrundstücks ab, so ist der Bodenrichtwert anzupassen

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1155 Nr. 19
EFG 2004 S. 552
EFG 2004 S. 552 Nr. 8
DAAAB-15912

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