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FG München Urteil v. - 4 K 2812/02 EFG 2004 S. 631

Gesetze: BewG § 21 Abs. 1, BewG § 69, BewG § 138, BewG § 145 Abs. 3, ErbStR R 160 Abs. 2

Bewertung als Bauerwartungsland

Ab wann erfolgt eine Bewertung als Bauerwartungsland? § 69 BewG

Feststellung des Grundstückswertes zum

Leitsatz

Auch bei der Bedarfsbewertung setzt die Bewertung von Grundbesitz als Bauerwartungsland voraus, dass eine Bebauung innerhalb von 6 Jahren wahrscheinlich ist.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 631
MAAAB-15909

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