OFD Frankfurt am Main - S 2293 A - 92 - St II 2.03

§ 34 c EStG; Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Einkommensteuer;
Vergleichbarkeit der senegalesischen Steuer „Retenue à la source sur les redevances verseés à des personnes résidant à l’étranger” mit der deutschen Einkommensteuer

Bezug:

Nach den Feststellungen des für ausländische Steuern zuständigen Referates des BMF bzw. des Bundesamtes für Finanzen handelt es sich bei der senegalesischen „Retenue à la source sur les redevances verseés à des personnes résidant à l’étranger„ um eine Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an nach senegalesischem Steuerrecht beschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen. Bei den Zahlungen kann es sich um Einnahmen aus einer gewerblichen oder einer nichtgewerblichen Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeiten nicht mit einer (gewerblichen oder nicht gewerblichen) Einrichtung im Senegal im Zusammenhang stehen.

Der Quellensteuerabzug wird insbesondere auf Zahlungen an beschränkt steuerpflichtige Gesellschaften vorgenommen, die aus einer technischen Unterstützungsleistung oder einer anderen Dienstleistung resultieren, sofern keine Betriebsstätte im Senegal vorliegt und die Einkünfte nicht als Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren zu qualifizieren sind.

Im Ergebnis handelt es sich bei der vorgenannten Quellensteuer um eine Ertragsteuer, die mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist. Sie ist daher nach § 34 c EStG anrechenbar.

OFD Frankfurt am Main v. - S 2293 A - 92 - St II 2.03

Fundstelle(n):
UAAAB-15740