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BdF - IV A 2 - S 7300 - 38/89 IV A 3 - S 7492 - 42/89

Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs einer Teilzahlungsbank, die Pkw-Abzahlungskäufe von NATO-Truppenangehörigen finanziert

Es würde gefragt, ob eine Teilzahlungsbank, die Kredite zur Finanzierung von Pkw-Anschaffungen an US-Truppenmitglieder gewährt, insoweit den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hierzu wie folgt Stellung genommen:

Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG (Nummer 2 a Ihres Schreibens)

Nach dieser Vorschrift ist der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen, wenn die Umsätze der Teilzahlungsbank nach § 26 Abs. 5 UStG in Verbindung mit Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) steuerfrei sind.

Die Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift setzt u.a. voraus, daß die Leistung der Teilzahlungsbank von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe in Auftrag gegeben wird. Die Teilzahlungsbank könnte daher für eine Kreditgewährung die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk in Anspruch nehmen, wenn als Vertragspartner der Bank und damit als Kreditnehmer die amtliche Beschaffungsstelle auftritt (vgl. BStBl II S. 1022). Wird der Kredit von der Bank dagegen dem einzelnen Truppenmitglied gewährt, scheidet die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk aus. Die Kreditgewährung ist in diesem Fall na...

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