Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besorgungsleistungen bei Optionen auf Warenterminkontrakte
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt der BdF den Einzelsachverhalt in der – 18 – St 24 1 – folgende Auffassung, die kein Präjudiz für andere Sachverhalte in ähnlich gelagerten Fällen darstellt:
Der BdF teilt die Auffassung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken, daß eine einheitliche Besorgungsleistung des Geschäftsbesorgers nach § 3 Abs. 11 UStG anzunehmen ist. Er besorgt für Rechnung der Anleger eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG, den Einkauf der Vermittlungsleistung des auswärtigen Brokers. Damit sind die Voraussetzungen des Leistungseinkaufes nach Abschnitt 32 Abs. 1 UStR gegeben mit der Folge, daß die Besorgungsleistung insgesamt nicht steuerbar ist. Die Leistung des Geschäftsbesorgers dürfte umsatzsteuerlich im Normalfall einheitlich zu beurteilen sein, da auch das Zivilrecht grundsätzlich von einem einheitlichen Vertrag ausgeht. Wenn allerdings im Einzelfall die weiteren Leistungen des Geschäftsbesorgers zivilrechtlich so gewichtig sind, daß ein weitergehender Vertrag oder ein weiterer Vertrag sui generis neben dem eigentlichen Geschäftsbesorgungsvertrag anzunehmen ist, kommt eine andere Beurteilung i...