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Anerkennung von Aufwendungen für Besuchsreisen zu nahen Angehörigen (Ehegatten, minderjährigen Kindern, Verlobten) in der DDR und in Berlin (Ost) als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
Bezug:
Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Bezugsschreiben b) angeregt, das BdF-Schreiben vom – IV B 3 – S 2284 – 15/70 – nicht mehr anzuwenden, weil im Hinblick auf die inzwischen differenziertere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten, insbesondere auch der Aufwendungen anläßlich von Krankenbesuchen ( BStBl 1984 II S. 484) und auch von Beerdigungskosten ( BStBl 1988 II S. 130 i.V.m. der Anmerkung in HFR 1988 S. 212), die damals bundeseinheitlich getroffene Regelung überholt ist. Diese Auffassung wird vom BMF und den anderen Ländern geteilt.
Das wird deshalb aufgehoben.