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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 48/01

Gesetze: ZK Art. 203 Abs. 1 ZK Art. 203 Abs. 3 ZK Art. 204 Abs. 1 ZK Art. 213

Zollschuldentstehung, Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

Leitsatz

Der Tatbestand des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung ist erfüllt, wenn die Zollbehörden die unter zollamtliche Überwachung gestellte Ware nicht mehr "in den Händen halten". Der Verwirklichung des Tatbestandes des Art. 203 Abs. 1 ZK steht nicht entgegen, dass die Ware schon am nächsten Tag an den Amtsplatz zurückverbracht wurde.

Fundstelle(n):
MAAAB-15546

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