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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 303/02

Gesetze: EStG § 10e Abs. 5a, EStG § 52 Abs. 14

Steuerbegünstigung nach § 10e für ein Folgeobjekt

Leitsatz

Folgeobjekte sind eigenständige und selbständige Objekte mit einer eigenen Bemessungsgrundlage, welche über einen neuen, wenn auch abgekürzten Begünstigungszeitraum verfügen. Die Tatsache, dass die Kläger die Steuerbegünstigung für ihr Erstobjekt weiterbekommen hätten, obwohl sie über der Einkunftsgrenze lagen, stellt keine unzulässige Ungleichbehandlung dar. Der Gesetzgeber hat sich in zulässiger Weise dafür entschieden, die Einkunftsgrenze einzuführen und diese Einkunftsgrenze für alle Neukäufe ab dem anzuwenden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
IAAAB-15543

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