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Insolvenzrecht | vorzeitige Löschung im Schuldnerverzeichnis
Da Eintragungsgrund für die Eintragung des Schuldners im Schuldnerverzeichnis gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 InsO allein der Umstand ist, dass ein Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden war, kommt – abweichend von § 915a Abs. 2 Nr. 1 ZPO – eine vorzeitige Löschung im Schuldnerverzeichnis nicht schon dann in Betracht, wenn nach der Rechtskraft des Beschlusses oder nach Eintragung die Forderung des Antragstellers nachträglich getilgt wird (, NZI 2003, 611).