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BFH 02.10.2003 IV R 48/01, NWB 6/2004 S. 40

Einkommensteuer | getrennte Behandlung ärztlicher Einkünfte aus dem Betrieb einer Privatklinik (§§ 15, 18 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Arzt, der eine Privatklinik betreibt, erzielt jedenfalls dann gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb der Klinik und freiberufliche Einkünfte aus den von ihm erbrachten stationären ärztlichen Leistungen, wenn die Leistungen der Klinik einerseits und die ärztlichen Leistungen andererseits gesondert abgerechnet werden (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 12. 11. 1964 - IV 153/64 U, BStBl 1965 III S. 90). (2) Der Gewinn aus dem Klinikbetrieb als solchem ist nicht von der GewSt befreit, wenn die Patienten der Privatklinik ausschließlich auch ärztliche Wahlleistungen gem. § 7 BPflV 1985 in Anspruch nehmen. (3) Ein auf eine Privatklinik eines Arztes entfallender Geschäftswert ist, wenn aus dem Betrieb der Klinik Einkünfte aus Gewerbebetrie...