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Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand nach IAS/IFRS
KernaussagenWahlrechte führen zu unterschiedlichen Bilanz- und GuV-Strukturen. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit von Abschlüssen und zur Förderung der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen sollten Zuwendungen der öffentlichen Hand konsequenterweise nach der Bruttomethode bzw. unter der GuV-Position „sonstige Erträge“ verbucht werden.
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I. | Bilanzierung von Zuwendungen nach IAS 20 | III. | Lösungen | |
• | Brutto-
und Nettomethode | |||
II. | Sachverhalt und Aufgaben | IV. | Vergleich und Fazit |
I. Bilanzierung von Zuwendungen nach IAS 20
1. Einführung
IAS 20 regelt die Behandlung von „Government Grants“ im Rechenwerk des Unternehmens. Im Kontext der IAS/IFRS werden unter „Government“ außer Regierungsbehörden auch Institutionen mit hoheitlichen Aufgaben wie z. B. die BfA und ähnliche Körperschaften unabhängig davon verstanden, ob diese auf internationaler, nationaler oder lokaler Ebene agieren (vgl. IAS 20.2). Insoweit erklärt sich die deutsche Übersetzung des Wortes „Government“ mit „öffentlicher Hand“.
Das Wort „Grants“ ist mit „Zuwendung“ zu übersetzen. Allgemein wird unter einer Zuwendung i. S. des IAS 20 die Übertragung von i. d. R. finanziellen Mitteln der o. g. Geber ...