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BBK Nr. 2 vom Seite 79 Fach 15 Seite 1344

Änderungen in den Einkommensteuer-Richtlinien 2003 (Teil B)

von StB Dipl.-Finw. Dieter Grützner, Münster
Kernaussagen

Die EStR 2003 berücksichtigen die Gesetzesänderungen seit 2001, die neuere Rechtsprechung und die in der Zwischenzeit ergangenen Verwaltungsanweisungen. Dieser Beitrag schließt die in Heft 1 begonnene Darstellung der Änderungen in den EStR 2003 ab.


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Kurzgliederung

I.
Einführung (Heft 1/2004)
 
Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft
II.
Weitere Änderungen im Einzelnen:
Veräußerung des gewerblichen Betriebs
Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Betriebe
Veräußerung von KapGes-Anteilen
Erhaltungsaufwand bei Gebäuden und Baudenkmalen
Erhaltungs- und Herstellungsaufwand
Wechsel im Besitz von Betrieben, Teilbetrieben und Betriebsteilen
Verbilligt überlassene Wohnung

14. Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe – R 83 EStR

(1) Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben können Sonderabschreibungen nach § 7g EStG nur beansprucht werden, wenn der Einheitswert zum maßgebenden Zeitpunkt nicht mehr als 122 710 € beträgt. Nachdem mit Wirkung ab ein auf das Ausland entfallender Teil des Betriebs in den maßgebenden Einheitswert nicht mehr einzubeziehen ist, ist für die Beurteilung der Anspruchsberechtigung auf den Einheitswert des Be...