OFD Koblenz - S 2706 A – St 33 1

§ 4 KStG; Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Nach Rdnr. 25 des (BStBl 2002 I S. 935) können bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Grundsätze der Rdnm. 8 und 13 dieses Schreibens entsprechend angewendet werden.

Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hat dies zur Folge, dass auch bei einem BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit eine dem Nennkapital vergleichbare Größe angenommen werden kann (vgl. z.B. § 10 Abs. 2 der rheinland-pfälzischen Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung – EigAnVO).

Dieser Betrag ist nicht dem Einlagekonto gem. § 27 KStG zuzuordnen. Soweit er an die Trägerkörperschaft ausgekehrt wird, kommt es bei ihr nicht zu steuerpflichtigen Zuflüssen. Diese Vermögenszuführung unterliegt nicht der Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 3 ff KStG und mindert damit nicht das Einlagekonto.

OFD Koblenz v. - S 2706 A – St 33 1

Fundstelle(n):
WAAAB-15226