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Niedersächsisches Finanzgericht Niedersächsisches Finanzgericht  v. - IX 194/96

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Durchgangszimmer als Arbeitszimmer

Leitsatz

Wird ein Arbeitszimmer nur als Durchgang zu einem privaten Raum, nämlich zum elterlichen Schlafzimmer mit angrenzendem Bad, genutzt, kann es nach den Umständen des Einzelfalls als Arbeitszimmer gewertet werden, sofern eine private Mitbenutzung des Arbeitszimmers von nur untergeordneter Bedeutung gegeben ist.

Fundstelle(n):
AAAAB-15109

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