Vorsteueraufteilung bei Ausgabe atypischer stiller Beteiligungen durch Publikumsgesellschaft
Leitsatz
Die Ausgabe atypischer stiller Beteiligungen ist jedenfalls dann, wenn sie durch eine Publikumsgesellschaft erfolgt, als
Gewährung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen i.S.d. § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG zu beurteilen. Entsprechende
Leistungen werden insoweit zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet.
Ein Aufzeichnungsmaßstab zwischen steuerpflichtigen/steuerfreien Umsätzen muss den Grundsatz wahren, dass nur der Steuerbetrag
abgezogen werden kann, der die verschiedenen Kostenelemente eines besteuerten Umsatzes unmittelbar belastet hat. Grds. ist
deshalb ein an den Investitionen des Unternehmers orientierter Aufteilungsmaßstab sachgerecht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAB-15103
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