Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzungen
Umsatzsteuer 1991
Leitsätze
Erfolgt die Nichtgeltendmachung von Vorsteuerbeträgen bei einer Muttergesellschaft erkennbar in der Annahme, dass sie bei
der Tochter-GmbH in Abzug zu bringen seien und stellt sich diese Annahme als unzutreffend heraus, so besteht bei der Muttergesellschaft
eine Korrekturmöglichkeit nach § 174 Abs. 3 AO.
Unter Aufhebung des Bescheides vom in Form der Einspruchsentscheidung vom wird der Beklagte
verpflichtet, die Umsatzsteuerfestsetzung für 1991 auf ./. 551.741,52 DM abzuändern.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor
Sicherheit leistet.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 389 EFG 2004 S. 389 Nr. 6 INF 2004 S. 122 Nr. 4 OAAAB-15100
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