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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 386/97 EFG 2004 S. 360

Gesetze: EStG 1990 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, GewStG 1991 § 2a, GewStG § 5 Abs. 1 Nr. 3, HGB § 230, HGB § 242 Abs. 1, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 705

Abgrenzung zwischen Mitunternehmerschaft und stiller Gesellschaft

Arbeitsgemeinschaft

Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei Innengesellschaftern

Gesellschaftsvermögen einer Innengesellschaft

Gewerbesteuer 1991 und 1992

Leitsatz

1. Ein Gesellschaftsvertrag, der lediglich auf die Verwirklichung eines Bauvorhabens und dessen Vermarktung gerichtet ist, ist als Vereinbarung einer Innengesellschaft nach § 705 BGB und nicht einer stillen Gesellschaft zu werten, denn eine stille Beteiligung im Sinne von § 230 HGB an einzelnen Geschäften oder Geschäftswerten ist ausgeschlossen.

2. Die Voraussetzungen einer Arbeitsgemeinschaft (§ 2a GewStG) sind nicht gegeben, wenn der Zweck der Innengesellschaft nicht nur auf die Erfüllung eines Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages gerichtet ist, sondern auch die Vermarktung sowie die Übertragung des Wohneigentums mit verschiedenen Erwerbern umfasst.

3. Die Beteiligten einer Innengesellschaft tragen Mitunternehmerrisiko, wenn nach Wortlaut und Inhalt des Gesellschaftsvertrages durch die Gründung der Gesellschaft ein risikoträchtiges Geschäft auf mehrere Schultern verteilt werden und das Geschäft auf Rechnung der Gesellschaft abgewickelt werden soll und insbesondere die Gesellschafter unabhängig vom Außenverhältnis mit allen Rechten und Pflichten eines Mitunternehmers an dem Geschäft beteiligt werden sollen.

4. Für die Frage der Mitunternehmerinitiative ist allein entscheidend, ob die Mitunternehmer diese aufgrund des Gesellschaftsvertrages hätten entfalten können. Ob sie im Einzelfall auch tatsächlich entfaltet worden ist, ist nicht maßgeblich.

5. Auch Innengesellschaften können Gesellschaftsvermögen bilden, wenn, wie im Streitfall, die Gesellschafter auf Rechnung der Gesellschaft erworbene Gegenstände in die Gesellschaft einbringen, die der Gesellschaft durch eine stille Vereinbarungstreuhand wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 360
JAAAB-15090

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