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FG Sachsen 19.02.2003 6 K 1820/02, IWB 22/2003 S. 797

Allgemeines | unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch luxemburgischen expert comptable

Ein luxemburgischer expert comptable ist in Deutschland nur zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3 Nr. 4 StBerG befugt, soweit er eine vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistung erbringt (Sächs. , EFG 2003, S. 1343). • Hinweis: Die Klin., eine AG mit Sitz in Luxemburg, übte durch ihren deutschen Verwaltungsratsvorsitzenden, der 98 v. H. der Aktien hielt, die Tätigkeit eines expert comptable aus. Streitig war, ob sie gem. § 80 Abs. 5 AO wegen unbefugter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen zurückgewiesen werden durfte. Das FG stellte fest, dass die Befugnis nicht aus § 3 Nr. 4 StBerG folge. Danach sind Personen oder Vereinigungen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU beruflich niedergelassen si...