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IWB 21/2003 S. 795

Frankreich | geplante Einkommensteueränderungen für 2004

In der stufenförmig aufgebauten Einkommensteuertabelle werden sämtliche Steuersätze um 3 % (der Steuer) ermäßigt und die einzelnen Stufen um jeweils 1,7 % angehoben. Der sich aus der Berücksichtigung der Kinderzahl ergebende Steuervorteil (System der „parts fiscales„) wird nicht abgesenkt. Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen: Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) der „prévoyance complémentaire„ (Zusatzkranken-, Invaliditäts- und Lebensversicherung) und der „retraite complémentaire„ (Zusatzrentenversicherung) können nur in den folgenden Grenzen steuerlich abgezogen werden: (1) 3 % des individuellen Bruttogehalts, maximal der 8-fachen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze; (2) 8 % bei den Zusatzrentenversicherungen. Veräußerungsgewinne aus Immobili...