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NWB Nr. 5 vom Seite 301 Fach 3 Seite 12729

Die wichtigsten Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge des EStG und der LStR ab 1. 1. 2004


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§§ EStG
Regelungsinhalt
€-Betrag 2003
€-Betrag 2004
3 Nr. 9
Freibetrag für Abfindungen
Für nach dem abgeschlossene Verträge:
-
allgemein
8 181 €
7 200 €
-
ab 50. Lebensjahr und 15-jähriger Betriebszugehörigkeit
10 226 €
9 000 €
-
ab 55. Lebensjahr und 20-jähriger Betriebszugehörigkeit
12 271 €
11 000 €
3 Nr. 10
Übergangsgelder/Übergangsbeihilfen
12 271 €
10 800 €
3 Nr. 11, R 11
Unterstützungen/Notstandsbeihilfe, Freibetrag
600 €
600 €
3 Nr. 15
Steuerfreie Geburts- und Heiratsbeihilfen
Geburtsbeihilfe je Kind
358 €
315 €
Heiratsbeihilfe
358 €
315 €
3 Nr. 26
Steuerfreie Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeit für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pflege
1 848 €
1 848 €
3 Nr. 30, 50, R 46 LStR
Heimarbeitszuschläge (steuerfrei in v. H. des Grundlohns)
10 v. H.
10 v. H.
3 Nr. 34
Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse; steuerfreies Jobticket
aufgehoben ab
3 Nr. 38
Sachprämien von Dritten (z. B. Miles & More)
1 224 €
1 080 €
3 Nr. 39
Steuerfreiheit für Geringverdiener – aufgehoben ab
bis :
325 €
---
3 Nr. 51
Trinkgeldfreibetrag
steuerfrei
steuerfrei
3b
Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Begrenzung des Grundlohns
---
max...