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NWB 5/2004 S. 36

Wettbewerbsrecht | Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes

Das Bundesverwaltungsamt hat eine Liste qualifizierter Einrichtungen gem. § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (Stand ) mit Bek. v. im BAnz Nr. 1 v. S. 6 veröffentlicht. Bei den in dieser Liste registrierten Einrichtungen handelt es sich um Verbraucherverbände, die zur Erhebung von Verbandsklagen befugt sind. Die Liste umfasst insgesamt 69 Verbände bzw. Vereine.