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Gesellschaftsrecht | Drittwiderspruchsklage bei der Ein-Mann-GmbH
Die Ein-Mann-GmbH ist nicht gehindert, gegen Gläubiger ihres Alleingesellschafters Drittwiderspruchsklage zu erheben, wenn deren Vollstreckung ein eigenes, von § 771 ZPO erfasstes Recht verletzt (; a. A. OLG Hamm, NJW 1977, 1159; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 771 Rn. 14; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 771 Rn. 14).