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BFH 02.12.2003 II B 76/03, NWB 5/2004 S. 34

Erbschaftsteuer | Erwerb von Anteilen an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft mit Grundbesitz (§ 12 Abs. 3 ErbStG; § 138 Abs. 5 BewG)

Gemäß ist die Rechtmäßigkeit eines ErbSt-Bescheids ernstlich zweifelhaft, wenn ein Anteil an einer gewerblich tätigen oder geprägten PersGes mit Grundbesitz vererbt wurde und die Grundbesitzwerte für die Gesellschaftsgrundstücke wegen R 124 Abs. 6 Satz 1 ErbStR 1999/2003 nicht gem. § 138 Abs. 5 Satz 1 BewG gesondert festgestellt, sondern von den Lage-Finanzämtern im Wege der Amtshilfe lediglich formlos ermittelt worden sind. Weiter hat der Senat festgestellt: Ein Folgebescheid, der vor Erlass des Grundlagenbescheids ergeht, ist nur dann durch § 155 Abs. 2 AO gedeckt, wenn der Erlass des Grundlagenbescheids noch beabsichtigt ist. Geht die Behörde dagegen irrtümlich davon aus, dass ein Grundlagenbescheid nicht nötig ist, ist der die Steuer festsetzende Bescheid rechtswidrig.